Kategorie: Rechtliches

  • Urteil des Bundesgerichtshof zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Zulässigkeit des Framing (Urteil vom 09.07.2015 – I ZR 46/12) regelt, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet.